HINWEIS AUF DAS NICHTBESTEHEN DES WIDERRUFRECHTS BEI FERNABSATZVERTRÄGEN GEM. § 312 ABSATZ 2 NR. 9 BGB
a. Es besteht kein Widerrufrecht bei der Buchung des DJs durch den Kunden. Gem. § 312 Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Kunde kann daher die auf die Buchung eines DJs gerichtete Willenserklärung auch nicht widerrufen. Damit ist jede Bestellung eines DJs rechtlich bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
b. Sofern die verbindliche Buchung des DJs nicht unter die Maßgaben von § 312 Absatz 2 Nr. 9 BGB fallen sollte, gilt die folgende Erklärung zum Widerrufsrecht:
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem gebuchten DJ zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der dj-bande/never mind! music mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief an an dj-bande / never mind! music, Hammer Str. 37, 48153 Münster oder via E-Mail an info@dj-bande.de) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag mit dem DJ zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
c. Wenn der Kunde den Vertrag mit dem DJ widerruft, wird dj-bande/never mind! music alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf über die Buchung des DJs durch den Kunden eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet dj-bande/never mind! music dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde zwischen dj-bande/never mind! music und Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.