Was muss der DJ in Sachen GEMA beachten?

Dj Bande Gema

Der neue GEMA-Tarif VR-Ö für DJs

Der "GEMA Tarif VR-Ö" trat am 01.04.2013 in Kraft und betrifft jeden DJ, der öffentlich Musik wiedergibt und dafür Musikwerke vervielfältigt bzw. kopiert. Die wichtigsten Fragen dazu haben wir hier formuliert. Die Antworten dazu sind von der GEMA geprüft worden.

Muss ich als „Hochzeits-DJ“ genauso zahlen wie als „Club-DJ“

Wenn Du DJ bist und durch Deine Tätigkeit Geld verdienst, musst Du für Vervielfältigungen und Kopien zahlen, weil Du – unabhängig von Ort, Anlass und Publikum – öffentlich Musik wiedergibst. Der GEMA-Tarif macht KEINEN Unterschied zwischen DJs, die ausschließlich bei Hochzeiten oder auf öffentlichen Veranstaltungen auflegen. Wenn Du als Bruder der Braut auf der Hochzeit Deiner Schwester einmalig Musik machst und kein Geld dafür nimmst, dann bist Du erstens kein DJ und musst auch zweitens der GEMA nichts zahlen. Da Du diese Zeilen aber liest, bist Du vermutlich DJ mit kommerziellem Hintergrund und deswegen sind die folgenden Seiten für Dich relevant.

Wofür muss ich als DJ an die GEMA zahlen?

Du musst ausschließlich für Vervielfältigungen/Kopien von Musik-Titeln zahlen, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind!

Wofür muss ich als DJ NICHT an die GEMA zahlen?

Du musst nicht zahlen für
- CDs, die Du im Original benutzt, wenn Du sie öffentliche wiedergibst.
- Downloads, die Du im Original benutzt, wenn Du sie öffentlich wiedergibst.
- Vervielfältigungen, die NICHT zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe angefertigt werden – die Du also NUR privat nutzt.

Was ist eine lizenzierungspflichtige Kopie für den DJ?

Alle folgenden Punkte gelten NUR für Musik, die für die öffentliche Wiedergabe verwendet wird!

  • Was kein Original ist, ist eine Kopie.
  • Wenn Du eine Datei doppelst, z.B. zum Zweck der Archivierung oder Sicherung, ist das eine Kopie.
  • Wenn Du einen Musiktitel von einer CD rippst, ist das eine Kopie.
  • Wenn Du einen Download doppelst, ist das eine Kopie.
  • Wenn du eine Musikdatei in ein anderes Format bringst, ist das eine Kopie.
  • Wenn du eine Musikdatei im gleichen Format doppelst, ist das eine Kopie.
  • Wenn du von einer geschenkten, geliehenen CD eine Datei rippst, ist das eine Kopie.
Du wirst als DJ also vermutlich einen Haufen Musik kopiert haben und diese Kopien auf der Festplatte oder den selbstgebrannten CDs haben, mit denen Du auflegst.

Lizenzgebühren & Lizenzpauschalen

Grundsätzlich gilt, dass Du für EINE Kopie auch nur EINMAL bezahlen musst. Für eine ZWEITE Kopie desselben Titels musst Du auch ein ZWEITES Mal zahlen, wenn diese zweite Kopie ebenfalls für die öffentliche Wiedergabe verwendet wird. Du bezahlst einmalig für die KOPIE eines Titels, Du bezahlst NICHT pro Auftritt oder Abspielen. Es gibt zwei mögliche Abrechnungsverfahren: Einzelabrechnung je kopiertem Titel oder Pauschalabrechnung.

Bin ich die totale DJ-Ausnahme?

Wenn Du Ein DJ bist, der ausschließlich mit Original-CDs und Original-Downloads auflegt, und der von diesen CDs und Downloads auch keine Backups für den Fall der Fälle gemacht hat, musst Du nicht weiterlesen, weil der Gema-Tarif VR-Ö dann für Dich ohne Bedeutung ist.

Bin ich (fast) die totale DJ-Ausnahme?

Wenn Du ein DJ bist, der zum überwiegenden Teil mit Original-CDs und Original-Downloads auflegt, aber für besondere Aufgaben Kopien von bestimmten Musiktiteln macht, kannst Du am besten bei dem Punkt „Einzelabrechnung“ weiterlesen. (Aber so lang ist der nächste Abschnitt auch wieder nicht …)

Ich bin keine Ausnahme – wann und wie viel muss ich zahlen?

Du hast auf Deiner Festplatte oder auf gebrannten CDs oder sonstigen Speichermedien, mit denen Du als DJ arbeitest, viele Kopien und wirst auch in Zukunft pro Jahr mit vielen Kopien arbeiten, dann lies bei dem Punkt „Pauschalabrechnung“ weiter.

Einzelabrechnung

Bei der Einzelabrechnung musst Du seit dem 01.04.2013 für jede Kopie, die Du zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe erstellst, einmalig eine Lizenzgebühr von 0,13 EUR (sprich: 13 Cent) an die GEMA zahlen. Für DJs, die nur wenige Kopien machen, ist diese Einzelabrechnung je Titel die bessere Variante. Wenn Du in deinem Musikrepertoire z.B. 10 gebrannte CDs mit je 15 Titeln hast und ansonsten tatsächlich nur Originale benutzt, dann würdest Du der GEMA einmalig 150 Titel x 0,13 Cent = 19,50 EUR bezahlen müssen. Wenn Du pro Jahr eine weitere CD mit 15 Titeln dazu brennst, zahlst Du entsprechend noch mal 15 Titel x 0,13 Cent = 1,95 EUR.

Pauschalabrechnung mit Stichtag

Für die Pauschalabrechnung gilt zunächst der Stichtag 01.04.2013. Es gilt eine pauschale Regelung für alle Kopien, die Du vor diesem Termin erstellt hast. Eine Einzelabrechnung für Kopien (weil Du z.B. nur ganz wenige Kopien vor dem 1.4.2013 gemacht hast) ist NICHT möglich. Ab dem 1.4.2013 gilt eine Pauschal- und Mengenregelung PRO Jahr für NEUE Kopien.

Einmalige Pauschale für dein bisheriges Kopien-Archiv BIS 1.4.2013

Für alle Musiktitel, von denen Du bis zum 01.04.2013 Kopien angefertigt hast, wird eine EINMALIGE Pauschale von 125,- EUR an die GEMA fällig. Diese Pauschale von 125,-EUR für Dein bisheriges Archiv gilt nur, sofern Du diese Kopien bis spätestens 31.12.2013 anmeldest.

Pauschalen ab dem 1.4.2013

Für Kopien, die Du ab dem 01.04.2013 anfertigst, gilt:
Für die ersten 500 kopierten Titel AB dem 01.04.2013 werden pauschal 50,- EUR fällig (das entspricht einem Einzelpreis je Titel von 0,10 EUR.)
Wenn Du mehr als 500 Titel kopieren möchtest, musst Du für weitere 500 Titel wiederum eine Pauschale von 50,- EUR zahlen.
Wann die Einzelabrechnung pro Titel finanziell und vom Aufwand her für Dich günstiger ist, musst Du für Dich entscheiden.

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Rechenbeispiel:

1.
500 Titel einzeln lizenziert kosten Dich 65,- EUR
500 Titel pauschal 50,- EUR im Jahr 2013.
Ab 385 Titeln ist hier die Pauschallizenzierung also günstiger.

2.
1000 Titel als Einzellizensierung kosten Dich 130,- EUR.
Eine Pauschallizenzierung kostet Dich 100,- EUR.
Ab 770 Titel ist eine Pauschallizenzierung also günstiger.
AB 2014 gilt eine Pauschale für je 500 Titel von 55,- EUR – das Verfahren bleibt dasselbe – je weitere 500 Titel wiederum 55,- EUR mehr.

Wie kann ich zahlen?

Du schließt mit der GEMA einen Jahrespauschalvertrag. (Oder Du erhältst eine Rechnung, wenn Du dich für Einzellizensierung entscheidest.) Dafür kannst Du dir auf der GEMA- Seite ein Formular downloaden und ausfüllen inklusive Lastschriftberechtigung. Ist also denkbar einfach geregelt. Du findest die Vergütungspauschalen – wie oben beschrieben – dort zum Ankreuzen vor. Hier kannst Du das Anmeldeformular ausdrucken: Jahrespauschalvertrag der GEMA
Außerdem hier noch ein Info-Blatt der Gema zum Thema DJs und Lizenzen, dass auch über das aktuelle Thema hinausgehende Fakten beschreibt: Info-Blatt der Gema zum Thema DJs und Lizenzen

Zusätzliche Information für Gastronomen/Veranstalter

Der DJ zahlt mit dem neuen Tarif eine Vergütung, die bisher über einen anderen Topf vereinnahmt wurde und i.d.R. von Veranstaltern/Gastronomen bezahlt wurde. Es gab bisher bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik für Veranstalter/Gastronomen eine Kopien-Zulage zur normalen Vergütung. Wer als Veranstalter den Einsatz von Vervielfältigungen/Kopien zuließ, musste pro Veranstaltung einen Aufschlag von 60% auf die ohnehin fällige Vergütung zahlen. Bei Discotheken, Clubs mit pauschalen Vergütungssätzen lag die Zulage bei 30%.

Wenn Du also in Zukunft eine Ü30 Party in einem Gemeindesaal beschallst, spart der Veranstalter diese 60% Vervielfältigungszuschlag. Du als DJ hast ja bereits für DEINE Kopien bezahlt. Für Deinen Stamm-Club, in dem Du 2x im Monat auflegst, darfst Du auch davon ausgehen, dass die 30%ige Vervielfältigungszulage für den Clubbetreiber wegfällt, da Du - wie alle anderen DJs - den Vervielfältigungstopf nun bedienst.

Die Zahlung für Kopien durch DJs ist an die Stelle dieser alten Vergütungsvariante getreten. Wenn Du also mit einem Veranstalter oder Gastronomen zu tun hast, der Dir in Zukunft klarmachen möchte, dass er sich an diesen Vervielfältigungszulagen für die Wiedergabe öffentlicher Musik dumm und dämlich bezahlen muss, dann ist das eine veraltete und damit falsche Information.

Und jetzt einfach bei der GEMA anmelden.

Wenn Du Fragen zu Details hast, ist es am besten, dass Du die für Dich zuständige Bezirksdirektion der GEMA anrufst. Die Nummern Deiner zuständigen Bezirksdirektion findest Du auf der GEMA-Seite: PLZ-Suche der GEMA